Normen und Standards

Der VIRZ e.V. arbeitet auf Basis folgender Richtlinien: 

EN 50600 (VDE 0801-600) Reihe – Europäische Norm für Rechenzentren

In unserem Alltag nutzen wir eine Vielzahl von Gegenständen wie z.B. morgens den Wecker, abends verfolgen wir Nachrichten im TV und auf dem Arbeitsweg nutzen wir Autos, Busse und Bahn. Damit der Gebrauch dieser Gegenstände möglich ist, müssen diese geplant, gefertigt und in den Markt eingeführt werden. Der Planung und Produktion dieser Produkte ist eine Vielzahl von Normen und Standards zu Grunde gelegt, damit einer sicheren und zuverlässigen Nutzung nichts im Wege steht.

Die Digitalisierung ermöglicht im Arbeits- und Lebensumfeld eine Automatisierung von Prozessen und Tätigkeitsabläufen. Hierzu sind zuverlässige und hochverfügbare Infrastrukturen in der Informationstechnologie notwendig. Für viele Bereiche der Informationstechnologie wie beispielsweise der Datenverkabelung existieren Normen und Standards, die eine einfache und zuverlässige Verbindung zwischen den verschiedenen IT Komponenten ermöglichen.

Mit dem neuen Europäischen Standard EN50600 für die Einrichtung und Infrastruktur von Rechenzentren werden weitere, wesentliche Bausteine der Informationstechnologie normiert.

Diese Norm soll Planer, Errichter, Hersteller und Betreiber von Rechenzentren eine Stütze sein, um dem Nutzer bedarfsorientiert die notwendige Basisplattform für Informationstechnologien bereitzustellen.

Je nach Anforderung kann der Nutzer anhand der Grundnorm EN 50600 Teil 1 sowie einer entsprechenden Risikoanalyse das benötigte Schutzziel ermitteln und ein Sicherheits- und Verfügbarkeitsniveau wählen. Anforderungen und Empfehlungen an die Sicherheit und die Verfügbarkeit sind in 4 Klassen untergliedert und beziehen sich auf alle Bereiche des Rechenzentrums wie beispielsweise die Stromversorgung, Klimatechnik oder betriebliche Anforderungen.

Ist ein Schutzziel definiert und eine Klasse ausgewählt, können anhand dieser die notwendigen Anforderungen und Empfehlungen für Sicherheit und Verfügbarkeit aus der Normenreihe entnommen werden und durch einen Qualitätsplan implementiert werden.

Des Weiteren werden Anforderungen und Empfehlungen für Messeinrichtungen spezifiziert, damit im späteren Betrieb des Rechenzentrums eine Erhebung der relevanten Verbräuche möglich ist, um die Energieeffizienz zu ermitteln und schließlich zu bewerten. Zur Bewertung und Klassifizierung werden derzeit weitere internationale Standards entwickelt. Auch diese sollten unter der Berücksichtigung der späteren betrieblichen Anforderungen im Qualitätsplan spezifiziert werden.

Der Qualitätsplan stellt die Grundlage für die Planung, Errichtung und den späteren Betrieb des Rechenzentrums dar und bietet dem Bauherrn oder dem Nutzer ein Instrument der permanenten Kontrolle bezüglich der definierten Anforderungen während des gesamten Prozesses. Im Qualitätsplan kann auch die Qualifikation des Betriebspersonals spezifiziert werden. Dies hat den Vorteil, dass der Betreiber in Hinblick auf die sichere Bedienung der technischen Infrastruktur qualifiziert werden kann. Insbesondere bei einer höheren Verfügbarkeit des Rechenzentrums, die durch Multiversorgungswege erreicht wird, können komplexere Funktionen notwendig sein, die eine sehr gute Kenntnis über die Bedienung der Technik erfordern.

Überblick der Normenreihe „Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren“

→DIN EN 50600 Teil 1 Allgemeine Konzepte
→DIN EN 50600 Teil 2-1 Gebäudekonstruktion
→DIN EN 50600 Teil 2-2 Stromversorgung
→DIN EN 50600 Teil 2-3 Regelung der Umgebungsbedingungen
→DIN EN 50600 Teil 2-4 Infrastruktur der Telekommunikationsverkabelung
→E DIN EN 50600 Teil 2-5 Sicherungssysteme
→E DIN EN 50600 Teil 3-1 Information für das Management und den Betrieb
→CD DIN EN 50600 Teil 4-1 Overview of and general requirements for key performance indicators
→CD DIN EN 50600 Teil 4-2 Power Usage Effectiveness
→CD DIN EN 50600 Teil 4-3 Renewable Energy Factor
→CD DIN EN 50600 Teil 4-4 IT Equipment Energy Efficiency for Servers
→CD DIN EN 50600 Teil 4-5 IT Equipment Energy Utilisation for Servers
→CLC TR 50600 Teil 99-1 Recommended practices for energy management

Zudem sind Überarbeitungen von VDS Richtlinien wie beispielsweise die Richtlinie VDS 2007 „Anlagen der Informationstechnologie (IT-Anlagen) – Merkblatt zur Schadenverhütung“ abgeschlossen und bereits als Entwurf erhältlich. Den Entwurf der neuen VDS 2007 können Sie auch bei VIRZ anfordern. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular mit dem Begriff „ENTWURF VDS 2007“.

Auszug aus dem Inhalt der VDS 2007:

Gewerbliche und industrielle Betriebe, Hochschulen und Universitäten sowie Einrichtungen der Verwaltung sind in hohem Maße von der ordnungsgemäßen Funktion ihrer Anlagen der Informationstechnologie (IT-Anlagen) abhängig. Ihre besondere Bedeutung liegt im hohen Verfügbarkeitsanspruch und ihrer Schlüsselfunktion für die nachfolgenden Produktions- und Verwaltungsprozesse des Unternehmens.

Ausfälle solcher Anlagen stellen eine ernste Bedrohung für das Unternehmen dar. IT-Anlagen erfordern wegen dieser Bedeutung für die meisten Unternehmen Maßnahmen der Schadenverhütung, die über die gesetzlichen Anforderungen
wie z.B. die des Baurechts, Arbeitsschutzrechts etc. hinausgehen.

Das vorliegende Merkblatt wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) im Einvernehmen mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt und konkretisiert die Anforderungen und Maßnahmen zur Schadenverhütung für IT-Anlagen in Betrieben, Hochschulen und Verwaltungen.

Es aktualisiert VDS 2007 Elektronische Datenverarbeitungsanlagen (EDVA), Merkblatt zum Brandschutz in Räumen für EDVA. Das Merkblatt gilt sowohl für neu zu errichtende als auch bestehende Anlagen. Die Verantwortung des Betreibers der IT-Anlagen bleibt hiervon unberührt. Bei der Abwägung möglicher Gefahren und der daraus erwachsenden Risiken ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der mögliche Schaden den Aufwendungen zur Schadenvorsorge und -verhütung gegenüber zu stellen.

Weitere VDS Richtlinien für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Gas basierenden Löschanlagen sollen ebenfalls angepasst werden und dabei die besonderen Bedürfnisse in Punkto Sicherheit und Verfügbarkeit berücksichtigen.